Verfahrensbeistand
Als Verfahrensbeiständin vertrete ich Kinder vor Gericht in Verfahren, die diese selbst betreffen. Diese sind beispielsweise Sorgerechts- und Umgangsverfahren, Verfahren, in denen es um Kindeswohlgefährdungen geht und geprüft werden muss, ob sich die Eltern kindgerecht um ihre Kinder kümmern können.
Als Verfahrensbeiständin werde ich direkt von den Richter*innen für die Kinder beauftragt. Wenn es in einer Familie mehrere Kinder gibt, werde ich grundsätzlich für alle Geschwister bestellt. Nachdem ich beauftragt wurde, vereinbare ich mit beiden Eltern einen Termin, um die Familie kennenzulernen.
Nach dem ersten gemeinsamen Kennenlernen möchte ich gerne mit dem Kind allein sprechen. Ich erkläre ihm altersgerecht den Grund meines Besuchs und was nach meinem Besuch bei Gericht passieren kann.
Gemeinsam reden wir über die Situation zu Hause und versuchen Lösungsansätze zu erarbeiten, damit es ihm oder ihr besser geht.
Nur wenn das Kind einwilligt, erfahren seine Eltern und das Gericht, was wir erarbeitet haben und was es bedrückt. Ich schreibe dies in meinem Schriftsatz an das Gericht.
Sollte ich etwas erfahren haben, was aus einem wichtigen Grund dem Gericht mitgeteilt werden muss, erörtere ich dies mit dem Kind und erkläre ihm warum und was ich schreiben werde.
Wichtig ist: Das Kind entscheidet nicht über den Streit der Eltern.
Es kann Ideen und Lösungsvorschläge mit einbringen. Die Entscheidung liegt bei den Eltern, und wenn diese sich nicht einigen können, bei den Richter*innen.
Bei Gericht findet regelmäßig eine Kindesanhörung statt, damit auch die Richter*innen sich ein Bild von dem Kind machen können und offene Fragen geklärt werden. Bei den Kindesanhörungen bin ich dabei, um das Kind zu unterstützen.
Meine Arbeit als Verfahrensbeiständin endet, sobald ich mit dem Kind den Ausgang des Verfahrens besprochen habe und ich kein Rechtsmittel für das Kind einlege.