Rechtsanwältin

mit dem Schwerpunkt Familienrecht

 
 

Ich garantiere Ihnen, dass Sie und damit Ihre Familie bei mir im Fokus stehen und höchste Priorität genießen.

Die Streitigkeiten im Bereich Umgang- und Sorgerecht erhalten oft nicht die anwaltliche Aufmerksamkeit, die sie verdient hätten.

Dadurch werden die Verfahren teilweise nicht mit der Sorgfalt bearbeitet, die geboten ist. Es geht um das Leben und die Zukunft Ihrer Kinder sowie Ihrer gesamten Familie.

Ich bearbeite hauptsächlich Mandate in Kindschaftssachen, um diesen Fällen die nötige Aufmerksamkeit und Expertise zu widmen.

  • Sie können sich bei mir im Rahmen einer Erstberatung rechtlich zu Ihrer Situation beraten lassen. Wir erarbeiten gemeinsam die möglichen weiteren Schritte und überprüfen diese anhand Ihrer Wünsche und Vorstellungen. Die Erstberatung kostet 140,00 € zzgl. Mehrwertsteuer und Auslagen und wird bei einer weiteren rechtlichen Vertretung angerechnet.

  • Die Kosten für eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung richten sich nach den gesetzlichen Gebühren. Diese hängen von dem individuellen Sachverhalt ab, daher kann hier keine allgemeine Angabe gemacht werden. Ich erkläre Ihnen zu jeder Zeit die anfallenden Kosten, sodass Sie immer den Überblick über die Kosten behalten.

  • Dabei kommt es auf verschiedene Faktoren an.

    In einer Vielzahl von Kindschaftssachen gilt gem. § 155 FamFG das Vorrang- und Beschleunigungsgebot. Ein Gerichtstermin soll spätestens einen Monat nach Verfahrensbeginn stattfinden. Dies beschleunigt die Kindschaftssachen enorm. Kommt es jedoch zu der Einholung eines Sachverständigengutachtens, verlängert dies das Verfahren um einige Monate.

  • Der Gesetzgeber erlässt jährlich eine Vielzahl von neuen Gesetzen und Gesetzesänderungen. Ebenso ergehen an den Gerichten täglich neue Entscheidungen. Regelmäßig wird eine Vielzahl von Aufsätzen im Familienrecht veröffentlicht. Hier stets auf dem aktuellen Stand zu sein, erfordert einen großen Zeitaufwand. Neben meiner täglichen Arbeit als Rechtsanwalt und Coach besuche ich Fortbildungen im Familienrecht, um immer auf dem aktuellen Stand zu sein und die Qualität meiner Arbeit stets hochzuhalten.

    | 2022 |

    22.04.-21.09. Gute Kinderschutzverfahren

    | 2021 |

    24.09. Mandats Katastrophen im familienrechtlichen Mandat frühzeitig vermeiden
    13.10. Von der Trennung bis zur Scheidung praxisrelevante familienrechtliche Fragestellungen
    25.-26.11. Herbsttagung Familienrecht
    29.12. Das vereinfachte Unterhaltsverfahren nach §§ 249 ff. FamFG
    29.12. Die Entwicklung der Rechtsprechung zum Zugewinnausgleich
    29.12. Die ehebezogene Zuwendung in der Vermögensauseinandersetzung
    29.12. Familienrechtliche Pflichten bei steuerlicher Zusammenveranlagung und Durchführung des begrenzten Realsplittings
    29.12. „Nenn ich dich, so kenn ich dich” – Namensrechtliche Adoptionsfolgen und ihre Anfechtbarkeit

    | 2020 |

    18.05. Gebührenrecht für Familienrechtler
    18.06. Die Scheidung mit Auslandsbezug - Brüssel IIa, ROM III und die Folgen
    29.06. Ausgewählte Probleme des Sorge- und Umgangsrechts
    08.11. Sorgerechtliche Maßnahmen bei Umgangsvereitelung
    08.11. Der Tod im Versorgungsausgleich
    12.11. Entwicklungen im Statusrecht
    13.11. Rechtsprechungsüberblick über den Zugewinnausgleich
    13.11. Das Verhältnis von Kindes- und Ehegattenunterhalt
    16.11. Einführung in das Betreuungsrecht für Familienrechtler